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„Kann ich mein Arbeitszeugnis ändern lassen?“ Hier irren sich viele.

26.01.22

Immer wieder kommen Ratsuchende mit der Bitte auf mich zu ihr Arbeitszeugnis zu prüfen. Dabei geht es ihnen vor allem um die Geheimcodes bzw. vergebenen Noten in den Formulierungen. Hier stellten wir gemeinsam häufig vielerlei Defizite fest. Dazu gehörten negativen Codes der Zeugnissprache, unvollständige Tätigkeitsbeschreibungen, fehlende Beurteilungen sowie Daten- und Rechtschreibfehler. Sie fragten mich dann recht eingeschüchtert „Kann ich mein Arbeitszeugnis denn nun ändern lassen?“.


Kein Klares „Ja“, aber genügend Gründe, um es ändern zu lassen


Diese Frage lässt sich nicht allgemein mit einem klaren „Ja“ beantworten. Es gibt aber genügend Gründe, weshalb Sie eine Änderung Ihres Arbeitszeugnisses durchaus bei Ihrem Arbeitgeber verlangen dürfen. Hierzu gibt es etwa ein Gerichtsurteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Aktenzeichen: 2 Sa 187/18). 

Demnach urteilten die Richter bereits bei vorhandenen Rechtsschreibfehlern im Arbeitszeugnis, dass der Arbeitgeber diese beseitigen muss. Sonst könnte der Verdacht naheliegen, dass sich dieser durch mangelnde Sorgfalt vom Zeugnisinhalt vorsätzlich distanziert.

Eine bloße Auflistung Ihrer Tätigkeit in Stichworten darf der Arbeitgeber hingegen in Ihrem Arbeitszeugnis vornehmen. Denn dies ist gängige Praxis ist und lässt keine Abwertung Ihres Arbeitszeugnisses vermuten. Wenn jedoch wesentliche Aufgaben fehlen oder falsch dargestellt sind, sind Sie auch hier wieder durchaus berechtigt eine Zeugniskorrektur zu verlangen.

Gleiches gilt aber auch grundsätzlich für Ihre Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Wenn diese nicht der Wahrheit entsprechen und Sie in der Lage sind dies zu belegen, können Sie eine Änderung Ihres Arbeitszeugnisses verlangen. Solche Belege sind z.B. jüngst positive Zielerreichungsbeurteilungen, Auszeichnungen oder Zwischenzeugnisse.


Hier gibt es Grenzen


Sie sind jedoch nicht berechtigt dem Arbeitgeber Formulierungen vorzugeben, die er zwingend übernehmen muss. Allerdings empfehle ich Ihnen dennoch Ihrem Arbeitgeber Formulierungsvorschläge proaktiv und mit höflicher Bitte darzulegen. Denn dann kann dieser immer noch entscheiden, ob er diese übernehmen möchte oder nicht. Und meine Erfahrung zeigt hier: bei zuverlässig ausgearbeiteten Vorschlägen übernehmen Arbeitgeber diese gerne.


So lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis ändern


Wenn Sie eine Änderung Ihres Arbeitszeugnisses bewirken möchten, machen Sie dies bitte zeitnah innerhalb der nächsten Tage oder Wochen nach Erhalt. Machen Sie dies bitte schriftlich, z.B. per E-Mail oder postalisches Schreiben, und unter Vorgabe einer angemessen Frist. Ich empfehle hier zwei Wochen. Lassen Sie sich auch bitte den Erhalt Ihres Schreibens vom Arbeitgeber bestätigen. Wenn Ihr Arbeitgeber den Änderungswünschen Ihres Arbeitszeugnisses nicht nachkommt, empfehle ich noch einmal bei diesem nachzuhaken. Sollten Sie dann weiterhin mangelnde Kooperation feststellen, ist Ihre letzte Option bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen.

Ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist für Ihren Bewerbungserfolg von hoher Wichtigkeit. Ich kann Sie bei diesem wichtigen Prozess effektiv unterstützen. Dazu erkläre ich Ihnen auf meiner Produktseite mehr.